Teilnahmebedingungen für die „Musik & Content Umfrage“ – Gewinnspiel
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die „Musik & Content Umfrage “ -Gewinnspiel und betreffen die Nutzung der Webseite
https://forms.office.com/e/cc6hrF7PFh?origin=lprLink
Teilnehmer, Gewinner), welche im vorliegenden Dokument aus rein sprachökonomischen Gründen in maskuliner Form verwendet werden, umfassen Personen jeden Geschlechts (m/w/d).
BETEILIGTE PARTEIEN
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des oben benannten Gewinnspiels ist die Universal Music GmbH, Hardstrasse 201, 8005 Zürich. Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Gewinnspiel-Webseite die eigene Unternehmenswebseite https://universalmusic.ch/ sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter, YouTube). Impressum und Hinweise zu Sicherheit und Datenschutz unter:
Datenschutz: https://universalmusic.ch/datenschutz/
Impressum: https://universalmusic.ch/impressum/
Nutzungsbedingungen: https://universalmusic.ch/nutzung/
2. Teilnehmer
Teilnehmer ist jede natürliche Person, die an diesem Gewinnspiel durch die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen teilnimmt und damit die Dienstleistungen des Veranstalters in Anspruch nimmt.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person (im eigenen Namen), welche diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und ihren Wohnsitz hat in der Schweiz.
2. Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit den Teilnehmer / Gewinner zum Altersnachweis aufzufordern. Sollte dieser Nachweis vom Veranstalter angefordert und nicht innerhalb der benannten Frist vom Teilnehmer / Gewinner erbracht werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer / Gewinner von der Teilnahme / dem Gewinnerhalt auszuschließen.
3. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) des Veranstalters, von verbundenen Unternehmen des Veranstalters sowie etwaiger an der Aktion beteiligte Unternehmen.
4. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an dem oben benannten Gewinnspiel auszuschließen, sofern dieser gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstößt, insbesondere bei Mehrfachteilnahmen
(z.B. unter mehreren Namen, Accounts oder E-Mail-Adressen).
TEILNAHMESTART UND -SCHLUSS
1. Das Gewinnspiel startet am 15.02.2024 um 13:00 Uhr schweizer Zeit (MEZ, ggf. mitteleuropäische Sommerzeit je nach Datum).
Das Gewinnspiel endet am 29.02.2024 um 23:45 Uhr schweizer Zeit (MEZ, ggf. mitteleuropäische Sommerzeit je nach Datum)
(„Teilnahmeschluss“).
2. Bis zum Teilnahmeschluss müssen sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt sein, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
BEENDIGUNG UND BESCHRÄNKUNG DES GEWINNSPIELS
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Dienste und Funktionen auf der Gewinnspiel-Webseite jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beschränken oder einzustellen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
TEILNAHMEHANDLUNGEN (NOTWENDIGE HANDLUNGEN ZUR TEILNAHME AN DEM GEWINNSPIEL)
1. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss der Teilnehmer die auf der Gewinnspiel-Webseite beschriebene(n) Handlung(en) vornehmen:
Teilnahme an der Musik & Content Benutzerumfrage unter: https://forms.office.com/e/cc6hrF7PFh?origin=lprLink
2. Der Teilnehmer muss folgende Daten angeben: E-Mail-Adresse, Land. Der Teilnehmer ist dabei selbst für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Kontaktdaten verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, korrekte Kontaktdaten zu ermitteln.
3. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, durch Verwendung von Softwareprogrammen, Algorithmen oder sonstige Manipulationen eine künstliche Beeinflussung herbeizuführen, welche sich auf eine bessere Positionierung des Teilnehmers im Rahmen des Gewinnspiels auswirkt. Der Teilnehmer hat die Teilnahmehandlungen selbst durch eigenes persönliches Handeln vorzunehmen.
AUSWAHLVERFAHREN UND BENACHRICHTIGUNG DES GEWINNERS
1. Die Auswahl des Gewinners erfolgt in der Regel unmittelbar nach Teilnahmeschluss innerhalb 3-5 Werktagen auf folgende Art: Per Losverfahren.
2. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt in der Regel unmittelbar nach Auswahl des Gewinners und auf folgende Art: grundsätzlich per E-Mail.
3. Der benachrichtigte Gewinner muss die Annahme seines Gewinns durch eine eindeutige Antwort in der gleichen Art der Gewinnerbenachrichtigung spätestens bis 22:00 schweizer Zeit des auf den Tag der Benachrichtigung folgenden Tages erklären.
Setzt der Veranstalter eine abweichende Frist, so hat der Gewinner die Annahme innerhalb der in der Gewinnerbenachrichtigung gesetzten Frist („Annahmefrist“) zu erklären. Sofern der Gewinner nicht innerhalb der Annahmefrist auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert, wird der Veranstalter dem Gewinner eine erneute Frist („Nachfrist“) zur Annahme des Gewinns setzen, sofern dies möglich ist. Sollte der Gewinner auch diese Nachfrist reaktionslos verstreichen lassen, verliert er seine Gewinnposition und der Veranstalter wählt einen neuen Gewinner aus.
GEWINN
1. Im Rahmen des oben benannten Gewinnspiels besteht die Chance, folgenden Gewinn zu gewinnen:
1x Apple- AirPods im Wert von CHF
Es gibt demnach insgesamt 1 (in Worten: einen) Gewinner.
2. Für die AirPods gelten die auf der Gewinnspiel-Webseite kommunizierten Bedingungen. Apple ist an diesem Gewinnspiel selbst nicht beteiligt bzw. in diesem involviert. Der Veranstalter ist für dieses Gewinnspiel alleinig verantwortlich und somit auch alleiniger Ansprechpartner des Teilnehmers / Gewinners.
3. Der Gewinn kann nicht ausgezahlt oder auf andere Personen übertragen werden.
4. Sind Sachgewinne (z.B. Merchandise-Artikel) Teil des Gewinns, gilt zusätzlich Folgendes:
Der Gewinner muss dem Veranstalter eine Adresse in der Schweiz nennen. Der Veranstalter beauftragt Dritte (z.B. die Post, etc.) mit dem Versand des Gewinns an die vom Gewinner benannte Adresse. Die Versandkosten bis zum Wohnsitz des Gewinners trägt der Veranstalter.
Die Bebilderung der Sachgewinne auf der Gewinnspiel-Webseite ist lediglich beispielhaft. Die einzelnen Gewinne können in Farbe, Ausführung, etc. vom gezeigten Beispielmodell abweichen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine dem Beispielmodell adäquate Sache von mittlerer Art und Güte zu bestimmen. Leistungsort ist der Sitz des Veranstalters.
5. Sind Tickets für Events und Konzerte oder im Einzelfall Reisen Teil des Gewinns, gilt zusätzlich Folgendes:
Es kann vorkommen, dass der Veranstalter selbst die Tickets erst kurzfristig vor dem Event erhält. Die Tickets können auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse in der Schweiz gesendet oder als elektronisches Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden. Dem Gewinner wird die konkrete Übermittlungsart im Rahmen der Gewinnspielbenachrichtigung mitgeteilt. Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitperson übermittelt. Gewinner und Begleitperson haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flug durchführt bzw. der Bahn. Der Gewinner hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei Antritt der Reise über alle die Person betreffenden Reisedokumente (insbesondere über gültige Ausweise und soweit erforderlich Visa) verfügt. Die
Reisetermine werden zwischen Veranstalter und Gewinner abgestimmt. Es besteht kein Anspruch des Gewinners, die Reise zu einem bestimmten Termin durchzuführen.
6. Über den Gewinn hinausgehende zusätzlich anfallende Kosten und Spesen, etwa Reise-, Verpflegungs- oder ähnliche Kosten werden vom Veranstalter grundsätzlich nicht übernommen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und beschränkt auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
2. Durch unvorhersehbare Systemausfälle kann es zu zeitweiligen oder permanenten Ausfällen des Systems und zu Datenverlusten kommen. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch entstehende Schäden oder Datenverluste. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, gleich welcher Art, die durch andere Teilnehmer der Webseite verursacht werden. Die Beschränkung nach dieser Ziffer 2 gilt nicht für die Fälle, die in Ziffer 1 genannt sind.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Nutzung der Gewinnspiel-Webseite sowie die Teilnahme an dem Gewinnspiel sind für den Teilnehmer kostenfrei.
2. Der Veranstalter kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels übertragen
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen schweizer Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
5. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.